Anlagerichtlinien

Die Anlagerichtlinien der Mobimo Holding AG definieren, welche Grundsätze und Kriterien durch die Gruppengesellschaften bei Investitionen zu berücksichtigen sind.

1. Anpassung und Einhaltung der Anlagerichtlinien

Der Verwaltungsrat überprüft die Anlagerichtlinien jährlich im Rahmen seiner Strategiesitzung und kann diese auch kurzfristig an veränderte Marktverhältnisse anpassen. Änderungen werden unter Berücksichtigung der Publikationsrichtlinien der SIX Swiss Exchange publiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien wird bei jedem Investitionsentscheid durch das Investment and Sustainability-Committee bzw. den Verwaltungsrat überprüft.

2. Immobilienanlagen

Als Immobilienanlagen können Anlage- und Entwicklungsobjekte in der Schweiz erworben werden. Bei der Eigentumsform wird jeweils Alleineigentum angestrebt. Andere Eigentumsformen oder Anlagen im Baurecht werden nicht angestrebt, können aber in Ausnahmefällen durch den Verwaltungsrat genehmigt werden. Als Grundsatz für die regionale Ausrichtung gelten die in der Strategie formulierten Zielregionen.

2.1. Anlageobjekte

Anlageobjekte sind
  • Wohn-, Geschäfts- und Gewerbeliegenschaften, die als Renditeliegenschaften mit einem langfristigen Anlagehorizont zur Erzielung einer attraktiven Rendite erworben oder selbst erstellt wurden.
  • Geschäfts- und Gewerbeliegenschaften sind Objekte, welche einen Anteil von über 50% als Büro sowie für Verkauf und Gewerbe an der gesamten Nutzung ausweisen.
  • Wohnliegenschaften sind Objekte, deren Anteil an Wohnnutzung über 50% der gesamten Nutzung liegt.

2.2. Entwicklungsobjekte

Entwicklungsobjekte sind
  • Bauländer, die zur Entwicklung von Liegenschaften oder Stockwerkeigentum zum Verkauf an Dritte oder zur Erstellung von Anlageobjekten für das eigene Portfolio erworben wurden.
  • Liegenschaften, die mit hohem Leerstand und/oder baulichen Mängeln und/oder ohne zeitgemässe Nutzung zum Zweck der Entwicklung erworben wurden;
  • Liegenschaften aus dem Anlageportfolio, die einen anhaltenden Leerstand von über 10% ausweisen, der nur mittels baulichen Massnahmen nachhaltig beseitigt werden kann.

2.3. Weitere Grundsätze

Als wesentliche Kriterien für den Investitionsentscheid gelten
  • die Qualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsaussichten des Standortes,
  • die Erschliessung durch Verkehrswege und öffentliche Verkehrsmittel,
  • die Attraktivität der Lage, das architektonische Konzept, Ausbaustandard und Nutzungsflexibilität,
  • Vermietungsstand bzw. Absorptionspotenzial sowie Solvenz und Struktur der Mieterschaft,
  • eine strategiekonforme Rendite
  • Potenzial für Wert- und Ertragssteigerungen.

Bei der Auswahl der Anlageobjekte wird eine Diversifikation der Nutzung zur Erzielung einer attraktiven, stabilen und nachhaltigen Rendite des Anlageportfolios im Verhältnis von
  • rund 40% Wohnnutzung
  • rund 30% Büronutzung (Dienstleistungen)
  • rund 30% Gewerbe und übrige Nutzungen (Hotel/Retail/Parking, etc.) angestrebt.

Investitionen in Anlageobjekte werden in der Regel in Liegenschaften mit einem Marktwert (nach IFRS) von mindestens CHF 10 Mio. getätigt. Bei Investitionen in Entwicklungsobjekte wird jeweils ein Marktwert (nach IFRS) von mindestens CHF 10 Mio. nach abgeschlossener Entwicklung angestrebt.

In Entwicklungen für Dritte wird investiert, wenn ein Dienstleistungsertrag und eine attraktive Rendite auf der Investition möglich ist.

Neben der Wirtschaftlichkeit werden alle Investitionen auf deren ökologische Nachhaltigkeit geprüft und eine national oder international anerkannte Zertifizierung wie z.B. MINERGIE, SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz), LEED (Leadership in Energy and Environmental Design), DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) angestrebt.

3. Finanzierung

Mobimo kann kurz- und langfristiges Fremdkapital bis zu 60% des Gesamtwertes der Aktiven aufnehmen. Folgende Grundsätze sind bei der Aufnahme von Fremdkapital, in konsolidierter Betrachtung, einzuhalten:
  • Das konsolidierte Eigenkapital beträgt mindestens 40% der Bilanzsumme
  • Der Zinsdeckungsfaktor (EBITDA im Verhältnis zum Nettofinanzaufwand) von 2.0 wird nicht unterschritten
  • Ein Net Gearing (Verhältnis Nettofinanzschulden zu Eigenkapital) von unter 150% wird eingehalten.
Zur Absicherung von Zinssatzrisiken können derivative Finanzinstrumente, insbesondere Swaps und Forwards, eingesetzt werden. Derivative Finanzinstrumente sollen ausschliesslich zum Zweck der Absicherung eingesetzt werden.

(gültig ab 10. Februar 2023)

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